Kommunionhelfer

 
Seit der Instruktion „Immense caritatis“ der Römischen Sakramenten-Kongregation vom 29. Januar 1973 können Laien aus der Gemeinde auf Vorschlag des Pfarrers zur Mithilfe beim Austeilen der heiligen Kommunion innerhalb und außerhalb der heiligen Messe und zur Mithilfe bei der Krankenkommunion durch den Bischof beauftragt werden.

Die Beauftragung wird für die Dompfarrei durch den Herrn Erzbischof zunächst für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag entsprechend verlängert werden.
 
Voraussetzung für diesen Dienst ist ein aktives Engagement in der Gemeindearbeit, Nominierung durch den Pfarrer und Empfehlung durch den Pfarrgemeinderat. Die Ausbildung erfolgt in einem eintägigen Schulungskurs durch die Diözesanstelle Breisgau-Hochschwarzwald-Baar in Freiburg-Günterstal. Ebenso werden von der Diözesanstelle regelmäßig Besinnungstage für Kommunionhelfer angeboten.
 
Durch die zahlreichen Gottesdiensttermine im Freiburger Münster werden entsprechend viele Kommunionhelfer benötigt, die an Sonn- und Feiertagen, sowie in den Werktagsgottesdiensten um 18.30 Uhr ihren Dienst verrichten.
 
Kontakt über:  telefonisch über das Dompfarramt
  

Kommunionhelfer Dompfarrei